Diskrete Erhebungen durch Polizeistreifen

1980 erklärte der Polizeidirektor der Stadt Bern, dass das Homoregister entfernt wurden

Es war im Sommer 1979: In Bern findet der erste «Nationale Schwulenbefreiungstag» statt. Gefordert wurde damals, dass auch in Bern die polizeilichen «Homoregister» abgeschafft werden. Ein paar Wochen vorher wurde in Zürich die «Homokartei» offiziell als aufgehoben und vernichtet erklärt.

1980 – ein Jahr nach dem ersten «Schwulenbefreiungstag» in Bern – erklärte der Polizeidirektor der Stadt Bern, dass die Registereintragungen entfernt wurden. Niemand erwähnte damals allerdings, dass die Berner Kantonspolizei die «Homokartei» weiterführte.

40 Jahre später stecken wir mitten in der Corona-Krise. Die Überwachung der Bevölkerung durch gesammelte Handydaten wird diskutiert. Dabei sind zwei Szenarien denkbar: Die Behörden werten Bewegungsdaten aus, um Menschenansammlungen aufzuspüren und aufzulösen. Oder sie überwachen einzelne Patienten und deren Bewegungen, um Neuansteckungen zu verhindern. So haben etwa die Behörden in Südkorea per SMS offiziell Menschen gewarnt, wenn sich in ihrer Nähe eine am Coronavirus erkrankte Person aufhielt.

Der Verein schwulengeschichte.ch hatte kürzlich einen spannenden Newsletter über den Kampf der «Homoregister» in der Schweiz veröffentlicht. Darin erfahren wir, dass die Kantonspolizei am 1. Juni 1977 mit einer systematischen Registrierung von Homosexuellen begann. Dabei war der Berner Kantonspolizei klar, dass dieses Vorgehen kaum legal ist. Der Newsletter von schwulengeschichte.ch zitiert dazu: «Da in den meisten Fällen keine strafbaren Handlungen vorliegen, müssen die Erhebungen diskret erfolgen».

Diese Erhebungen wurden durch Polizeistreifen an einschlägigen Treffpunkten vorgenommen. Die Beamten befragten die Aufgegriffenen, nahmen deren Personalien und Lebensumstände auf und trugen sie in vorgedruckte Meldekarten ein. Die Meldekarten enthielten elf Punkte zum Signalement. Auf der Rückseite folgten Angaben zum Ort, wo der Mann aufgegriffen wurde, mit wem er verkehrt, liiert oder verheiratet ist oder ob er als Stricher lebt und das gewerbsmässig tut.

Am 26. April 1990 flog die peinlich genaue Registrierung von meist willkürlich aufgegriffenen und nach Gesetz unschuldigen Bürgern mit einem Bericht in der Berner Zeitung auf.

Der Skandal war perfekt. Fast genau zehn Jahre nach der polizeilichen Erklärung, die Registrierung werde abgebrochen und die Einträge gelöscht, kam durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit, was die Kantonspolizei bis jetzt unbeirrt weiter getan hatte.

Die Homosexuellen Arbeitsgruppen Bern (heute hab queer bern), der damalige Verein Ursus Club und die damalige Schweizerische Organisation der Homophilen schlossen sich zusammen und wandten sich an die Öffentlichkeit. Im Newsletter von schwulengeschichte.ch steht: «Man war im Recht und wehrte sich. Dennoch konnten nur nach mühsamen Verzögerungen einige der klaren Forderungen durchgesetzt werden. Eine Entschuldigung oder eine automatisch angebotene volle Einsicht der Betroffenen in ihre Meldekarten, gar eine Wiedergutmachung erfolgte nicht. Das Ganze wurde ad Acta gelegt und ist allmählich still entschlafen.»

Quelle: schwulengeschichte.ch


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