Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann wird queerer

Dafür werden zwei neue Stellen geschaffen

Bisher hat sich das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann – kurz EBG – vor allem eben für die Gleichstellung von «Frau und Mann» im Erwerbsleben und mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt befasst. Ab 2024 wird sich das EBG nun aber auch um die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtliche Personen kümmern. Dafür werden zwei neue Stellen geschaffen.

Niemand darf aufgrund seines Geschlechts Nachteile erfahren: Dieser Grundsatz in unserer Bundesverfassung bildet die Basis für die Arbeit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. So ist die Erweiterung des Gleichstellungsauftrages für LGBTI-Personen längstens fällig. Zwar hat sich die rechtliche Situation mit der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm, der vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags beim Zivilstandsamt und mit der Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare verbessert. Trotzdem sind LGBTI-Personen in verschiedensten Lebensbereichen weiterhin mit Benachteiligungen konfrontiert. Das geht von erstaunten Blicken über verächtliche Aussagen bis hin zu psychischer und körperlicher Gewalt. Eine subtile Form der Diskriminierung ist zudem die öffentliche Unsichtbarkeit von LGBTI-Menschen und ihren Lebensweisen: Sie sind auf offiziellen Bildern, in Texten oder auf Formularen oft nicht präsent oder unterrepräsentiert. Dabei – wie in einer Medienmitteilung vom 25. Januar des Bundesrates zu eben der Erweiterung des Auftrages des EBG zu lesen ist – entspreche «die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität» dem «innen- und aussenpolitischen Engagement der Schweiz zur Stärkung der Menschenrechte».

Bisher gibt es in der Bundesverwaltung keine Einheit, die sich spezifisch mit LGBTI-Fragen befasst. Punktuell würden sich zwar verschiedene Bundestellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darum kümmern – beispielsweise das Bundesamt für Justiz bei Fragen zum Diskriminierungsschutz oder das Bundesamt für Gesundheit bei Fragen zur sexuellen Gesundheit – wie in der bereits erwähnten Medienmitteilung zu lesen ist. Aufgrund mehrerer parlamentarischen Vorstösse habe der Bundesrat nun geprüft, ob und wie die Bundesverwaltung eine koordinierende Rolle bei der Behandlung des «LGBTI-Dossiers» übernehmen könnte. Mit der Überprüfung wurde das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt. Es kam zum Schluss, die Thematik im EBG anzusiedeln. Dabei wird eine wichtige Aufgabe des EBG sein, den «Nationalen Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche ‹hate crimes›» auszuarbeiten, wie er im Postulat von Angelo Barrile (20.3820) verlangt wird.
⇢ ebg.admin.ch


Gleichstellung von LGBTIQ-Menschen in der «Regenbogenstadt» Bern

Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern wurde der Gleichstellungsauftrag bereits 2018 erweitert und beinhaltet neben der Gleichstellung von Frau und Mann auch die Gleichstellung von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität, ihrer körperlichen Geschlechtsmerkmale und/oder ihres Geschlechtsausdrucks von der Mehrheit unserer Gesellschaft abweichen.

Um den Erfahrungsaustausch zu wirkungsvollen Massnahmen im Bereich der Gleichstellung von LGBTIQ-Menschen mit anderen Städten zu ermöglichen, ist die Stadt Bern im Herbst 2019 als dritte Schweizer Stadt neben Genf und Zürich dem internationalen Netzwerk «Rainbow Cities Network» beigetreten. Dieses internationale Netzwerk von mittlerweile rund 40 Städten wurde mit dem Ziel gegründet, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität auf lokaler Ebene zu bekämpfen. Eine «Regenbogenstadt» verpflichtet sich, eine aktive LGBT-Politik zu betreiben und LGBT-Themen in ihrer allgemeinen kommunalen Politik aufzunehmen.

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